Abschleppen pkw polizeirecht Eine Sicherstellung liegt immer dann vor, wenn es vom Zweck der Maßnahme darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen. 1 Der PKW des A steht vor der Krankenwagenausfahrt und hindert den Fahrer beim Rausfahren. Ein Abschleppen aufgrund von § 44 Abs. 2 2 StVO sowie §. 2 Kostenerhebung polizeiliches Abschleppen von Kraftfahrzeugen lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern JETZT ONLINE LERNEN! 3 Soweit die Behörde ein Fahrzeug auf der Grundlage des § 1 Abs.1 oder § 2 Abs.2 PolG abschleppen läßt, ist in der Regel eine Anordnung gegen den Störer zu. 4 Der PKW des A steht vor der Krankenwagenausfahrt und hindert den Fahrer beim Rausfahren. Ein Abschleppen aufgrund von § 44 Abs. 2 2 StVO sowie § 22 POG RlP scheidet aus, vgl. oben. Mangels Verkehrszeichen und somit Verwaltungsakt liegt keine Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme vor. 5 Grundsätzlich kann beim Abschleppen eines Kfz auch eine Sicherstellung i.S.d. Polizeirechts in Betracht kommen. Eine Sicherstellung liegt immer dann vor, wenn es vom Zweck der Maßnahme darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen. 6 Das Abschleppen eines Kfz kann zum Schutz der Sicherheitsinteressen des BGS geboten sein. Dies ergibt sich daraus, dass die Gefahr von Anschlägen, des Ausspionierens u.Ä. durch ein im Bereich einer Sicherheitszone parkendes Kfz erhöht wird. 7 selbstständig durch W fahren und verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge abschleppen oder versetzen darf, sondern nur auf Anweisung der Polizei hin. Damit ist die Zuständigkeit der Polizei im vorliegenden Fall gegeben. 8 Kostenerhebung beim polizeilichen Abschleppen von Kraftfahrzeugen. Im Falle des durch die Polizei erfolgten Abschleppens eines Fahrzeuges wendet sich der Betroffene regelmäßig gegen den Kostenbescheid der Polizei, mit welchem diese die infolge des Abschleppvorgangs entstandenen Kosten ersetzt haben möchte. Insofern muss der Betroffene mit. 9 Danach ist auch das Abschleppen eines Fahrzeugs bei unerlaubter Sondernutzung auf öffentlichem Straßengrund möglich (vgl. im Einzelnen § 53 Rdn 28 f.). [13] Stellen sie Hindernisse i.S.d. § 32 StVO dar, so kommt auch diese Vorschrift in Betracht, [14] wobei dort die polizeiliche Befugnis insbesondere aufgrund der Generalklausel unberührt. abschleppen ersatzvornahme oder unmittelbare ausführung 10 Die Ermächtigungsgrundlage kann sich entweder aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Landes ergeben (wenn eine Polizeibehörde gehandelt hat, z.B. § 52 PolG NRW). 11